Vereinsversicherung
Unser Versicherungsangebot - gültig seit 2016
Im Rahmen des umfangreichen Leistungskatalogs für unsere Mitgliedsvereine ist uns in der SPORTUNION wichtig, dass sich die Trainer und Funktionäre auf ihre Aufgaben konzentrieren können und sich nicht mit Haftungsfragen herumschlagen müssen.
Aus diesem Grund haben wir mit unserem langjährigen und verlässlichen Partner, der UNIQA Österreich Versicherungen AG, ein neues, noch attraktiveres Versicherungsangebot für die Vereine, Mitglieder und Funktionäre entwickelt: Die Versicherung Neu enthält eine Haftpflichtversicherung für den Verein und seine Mitglieder sowie eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung für die Vereinsorgane, eine Rechtsschutzversicherung für Organe und Mitglieder und schließlich eine Unfallversicherung in drei möglichen Stufen für alle Mitglieder. Gerade durch die Verschärfungen des Vereinsgesetzes empfehlen wir unseren Mitgliedsvereinen den Abschluss von adäquaten Versicherungen. Der große Vorteil der SPORTUNION-Versicherung besteht darin, dass der Verein diese einfach und unbürokratisch für die Zahl seiner in der SPORTUNION registrierten Mitglieder abschließt und die Nennung aller Daten der einzelnen Versicherten nicht notwendig ist.
Warum eine SPORTUNION-Versicherung?
Versicherte Personen
Versicherungszeitraum
Was tun im Schadensfall?
Subsidiaritätsprinzip bei Haftpflichtversicherungen
Definition: Subsidiarität regelt, welche Versicherung in welcher Reihenfolge haftet. Das Wort Subsidiarität kommt aus dem Lateinischen von subsidium „Hilfe, Reserve“. Es beschreibt im Versicherungswesen einen durchgängigen Versicherungsschutz durch den Abschluss verschiedener Versicherungen bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften. Die Subsidiaritätsklausel regelt, welche Versicherung im Schadenfall in welcher Reihenfolge einspringen muss.
Generell gilt: zuerst haftet die gesetzliche, dann die private und erst zuletzt die Vereinsversicherung. Im Rahmen der SPORTUNION Vereinshaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz nur insoweit, als hierfür nicht Versicherungsschutz durch eine andere Versicherung zu bieten ist (= subsidiäre Deckung).
Eine doppelte Leistungsannahme ist ausgeschlossen!
Veranstalterhaftpflichtversicherung mit Pauschalversicherungssumme 10 Mio. €
- Erhöhung der Pauschalversicherungssumme für Veranstaltungen mit entsprechender Vorgabe auf EUR 10.000.000
- Deckungsumfang analog Grundvertrag
- Einmalprämie je beantragter Veranstaltung EUR 75,- brutto
- Angebot gültig für alle Vereine, die bereits im Zuge der Rahmenvereinbarung über die UNIQA/SPORTUNION versichert sind
- Gesamtüberblick Leistungspakete.pdf pdf 756.25 Kb
- Übersicht Deckungsumfang.pdf pdf 40.30 Kb
- Schadensmeldung Rechtsschutz.pdf pdf 42.84 Kb
- Schadensmeldung Haftpflicht.pdf pdf 154.11 Kb
- Bedingungen Unfall.pdf pdf 282.53 Kb
- Bedingungen Rechtschutz.pdf pdf 215.59 Kb
- Anmeldeformular.pdf pdf 161.70 Kb
- Bedingungen Haftpflicht.pdf pdf 147.69 Kb
- Unfallmeldung.pdf pdf 101.53 Kb