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Vereinsversicherung

Ansprechpartner

Die SPORTUNION Vereinsversicherung in Kooperation mit Uniqa, damit ihr euch nicht mit Haftungsfragen herumschlagen müsst. 

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Unser Versicherungsangebot - gültig seit 2016

Im Rahmen des umfangreichen Leistungskatalogs für unsere Mitgliedsvereine ist uns in der SPORTUNION wichtig, dass sich die Trainer und Funktionäre auf ihre Aufgaben konzentrieren können und sich nicht mit Haftungsfragen herumschlagen müssen.

Aus diesem Grund haben wir mit unserem langjährigen und verlässlichen Partner, der UNIQA Österreich Versicherungen AG, ein neues, noch attraktiveres Versicherungsangebot für die Vereine, Mitglieder und Funktionäre entwickelt: Die Versicherung Neu enthält eine Haftpflichtversicherung für den Verein und seine Mitglieder sowie eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung für die Vereinsorgane, eine Rechtsschutzversicherung für Organe und Mitglieder und schließlich eine Unfallversicherung in drei möglichen Stufen für alle Mitglieder. Gerade durch die Verschärfungen des Vereinsgesetzes empfehlen wir unseren Mitgliedsvereinen den Abschluss von adäquaten Versicherungen. Der große Vorteil der SPORTUNION-Versicherung besteht darin, dass der Verein diese einfach und unbürokratisch für die Zahl seiner in der SPORTUNION registrierten Mitglieder abschließt und die Nennung aller Daten der einzelnen Versicherten nicht notwendig ist.

Warum eine SPORTUNION-Versicherung?

Die SPORTUNION-Versicherung schützt in erster Linie den Verein – die Bedingungen dieser ausgewogenen Kombination von Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutz-Versicherung gelten einheitlich und für alle gemeldeten Mitglieder und Funktionäre in Ausübung von Tätigkeiten im Interesse ihres Vereines. Nach der Schärfung im Vereinsgesetz bietet die UNIQA für SPORTUNION-Vereine auch eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organwalter und Rechnungsprüfer in Vereinen an. Versichertes Risiko ist hier die unentgeltliche, ehrenamtliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers als Mitglied eines Vereinsorgans oder als Rechnungsprüfer.

Versicherte Personen

Die Mitglieder der zu dieser Versicherung angemeldeten Vereine, die Mitgliedsvereine der SPORTUNION Wien sind.

Versicherungszeitraum

Der Versicherungsschutz ist gewährleistet, sofern der laufende Versicherungsbeitrag vor einem Schadensereignis bezahlt ist. Ausnahme bildet der jeweilige Jänner eines Jahres. Tritt ein Schadensereignis in diesem Zeitraum ein und ist der Beitrag für dieses Kalenderjahr noch nicht bezahlt, erfolgt eine Leistung nur dann, wenn der Beitrag noch bezahlt wird und für das Vorjahr der Versicherungsbeitrag einbezahlt wurde. Die Vorschreibung der Versicherungsbeiträge erfolgt durch die SPORTUNION Österreich.

Was tun im Schadensfall?

Bei Eintreten eines Schadensfalles erfolgt die Meldung so rasch als möglich an die SPORTUNION Wien, diese kümmert sich um die Weiterleitung an die zuständige UNIQA Landesdirektion.

Subsidiaritätsprinzip bei Haftpflichtversicherungen

Welche Versicherung haftet im Schadenfall?

Definition: Subsidiarität regelt, welche Versicherung in welcher Reihenfolge haftet. Das Wort Subsidiarität kommt aus dem Lateinischen von subsidium „Hilfe, Reserve“. Es beschreibt im Versicherungswesen einen durchgängigen Versicherungsschutz durch den Abschluss verschiedener Versicherungen bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften. Die Subsidiaritätsklausel regelt, welche Versicherung im Schadenfall in welcher Reihenfolge einspringen muss.

Generell gilt: zuerst haftet die gesetzliche, dann die private und erst zuletzt die Vereinsversicherung. Im Rahmen der SPORTUNION Vereinshaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz nur insoweit, als hierfür nicht Versicherungsschutz durch eine andere Versicherung zu bieten ist (= subsidiäre Deckung).

Eine doppelte Leistungsannahme ist ausgeschlossen!

Veranstalterhaftpflichtversicherung mit Pauschalversicherungssumme 10 Mio. €

  • Erhöhung der Pauschalversicherungssumme für Veranstaltungen mit entsprechender Vorgabe auf EUR 10.000.000
  • Deckungsumfang analog Grundvertrag
  • Einmalprämie je beantragter Veranstaltung EUR 75,- brutto
  • Angebot gültig für alle Vereine, die bereits im Zuge der Rahmenvereinbarung über die UNIQA/SPORTUNION versichert sind



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