Die Musiknutzung in einem Verein unterliegt gewissen rechtlichen Bedingungen. Die SPORTUNION hat daher eine Pauschalregelung für den Trainingsbetrieb mit der AKM ausverhandelt.
Die staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger, kurz AKM, ist der Vertreter der jeweiligen Rechteinhaber. Jede öffentliche Aufführung oder Darbietung solch geschützter Werke muss daher grundsätzlich bei der AKM gemeldet und entsprechend den gültigen Tarifen bezahlt werden. Das Abspielen von Musik über Lautsprechersysteme in einem nicht privaten Umfeld wie in der Sporthalle oder den Vereinsräumlichkeiten fällt jedenfalls unter diese öffentliche Aufführung.
Zur Vereinfachung der Verwaltung dieser Tarifpflicht und zur Berücksichtigung der Besonderheiten des gemeinnützigen Sports wurde bereits 1976 ein Rahmenvertrag zwischen der AKM und den drei Dachverbänden abgeschlossen. Dieser Rahmenvertrag beinhaltet spezielle Tarifsätze für Sportvereine, die deutlich günstiger als die jeweils aktuellen Sätze für kommerzielle Nutzer wie zB die Gastronomie gestaltet sind.
Pauschalregelung für Vereinseinheiten im Trainingsbetrieb
In den letzten Monaten wurde die bestehende Pauschalregelung für den Trainingsbetrieb zwischen den drei Breitensportverbänden SPORTUNION, ASKÖ und ASVÖ und der AKM neu verhandelt.
Künftig wird zwischen Musiksportarten und anderen Sportarten unterschieden.
Musiksportarten
Für Mitgliedsvereine dieser Verbände, in denen Sportarten ausgeübt werden, zu deren Ausübung aufgrund der der Sportart zugrunde liegenden Reglements und Wettbewerbsbestimmungen Musik zwingend notwendig ist, beträgt das Pauschalentgelt für die Verwendung des AKM-Repertoires im Rahmen des sportlichen Trainingsbetriebes im vereinsinternen Rahmen zusätzlich € 65,-- brutto pro Jahr und Mitgliedsverein.
Die folgenden Sportarten sind daher von dieser Möglichkeit zur Pauschalierung betroffen:
- Rhythmische Gymnastik
- Aerobic
- Capoeira
- Freestyle
- Synchronschwimmen
- Eiskunstlauf
- Dressurreiten
- Voltigieren
- Ballett
- Tanzsport
- Show-Dance
- Rock'n'Roll
- Sportakrobatik
- Cheerleading
Vereine, die diese Sportarten anbieten können sich mit einem Jahresbetrag in Höhe von 65 € die Rechte an der Musiknutzung für ein ganzes Kalenderjahr sichern.
Sonstige Sportarten:
Für alle anderen Sportarten bezahlt die SPORTUNION einen Pauschaltarif und sichert ihren Mitgliedsvereinen damit die Nutzung von Musik im vereinsinternen Trainingsbetrieb ohne weitere Kosten oder zusätzliche Anmeldungen.
Dies gilt für alle Vereinseinheiten, die nicht öffentlich und ohne Publikum angeboten werden und für die keinerlei Eintrittspreis verlangt wird. Bei den Teilnehmern muss es sich ausschließlich um Mitglieder des Vereins handeln, die einen regelmäßigen Mitgliedsbeitrag leisten.
Nicht umfasst von dieser Pauschalregelung sind beispielsweise:
- Vereinseinheiten, die zB über Plakate in der Gemeinde öffentlich beworben werden und an denen auch Nichtmitglieder teilnehmen können
- Musiknutzung in einer Kantine oder anderen gastronomischen Einrichtung eines Vereins
- Öffentliche Veranstaltungen bei denen Eintrittsgeld oder Spenden eingehoben werden
- Veranstaltungen vor Publikum (mit und ohne Eintrittsgeld)
- Veranstaltungen an denen man nur teilnehmen kann, wenn ein über den jährlichen Vereinsmitgliedsbeitrag hinausgehendes Entgelt zu entrichten ist
- Musikumrahmung bei sportlichen Wettkämpfen über den Trainingsbetrieb hinaus
- Sportdarbietungen, bei denen das Publikum aktiv teilnehmen kann, wie zB. Publikumseislaufen oder Tanzturniere mit Publikumstanz und Vorführungen von Sportarten
- Diese Veranstaltungen müssen bis spätestens drei Tage vor dem Stattfinden bei der jeweils zuständigen Geschäftsstelle der AKM mittels Anmeldekarte angemeldet werden und sind gesondert zu verrechnen.
Mit dieser Neuregelung ist es den Sportverbänden gelungen, eine sehr günstige Vereinbarung für ihre Vereine auszuverhandeln und die gute Partnerschaft mit AKM auf neue rechtliche Beine zu stellen.
Die AKM-Beitrittserklärung könnt ihr euch hier downloaden.